1- Bestellungen, die über unsere Handelsvertreter eingehen, sind erst nach unserer schriftlichen Annahme gültig.
2- Die Waren werden auf eigene Gefahr des Käufers verfrachtet.
3- Die Farben in unseren Prospekten und Kataloge dienen nur zur Orientierung.
4- Unser Material entspricht in Brand und Toleranz der aktuellen europäischen norm.
5- Reklamationen nach Verlegen des Materials werden nicht akzeptiert.
6- Unseren Garantien beziehen sich nur auf den Ersatzlieferungen von Material, das noch nicht verlegt wurde.
7- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Vorfrist zu ändern.
8- Die Rechnungen werden direkt an AZULEV, S.A.U. (AZULEV), bezahlt oder an einem Dritten, wenn wir es schriftlich geäußert haben.
9- Eine Verspätung in der Zahlung von mehr als 10 Tagen, wird als eine Zahlungsunfähigkeit Seitens des Kunden betrachtet. In diesem Fall werden laufenden Bestellungen storniert und der Gesamtbetrag gesetzlich eingetrieben. Der Kunde wird mit den dadurch entstandenen Kosten belastet
10- Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung reserviert sich AZULEV das vollständige Eigentumsrecht des Materials vor, dies auch bei Verhandlungen mit Dritten Personen.
11- Die Waren müssen innerhalb einer Frist von höchstens 7 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem AZULEV Ihnen mitteilt, dass die Waren zur Verfügung gestellt wurden, aus unseren Einrichtungen entfernt werden. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist zurückgenommen, stellt AZULEV eine Rechnung für alle bereitgestellten Produkte aus.
Ebenso wird AZULEV für jeden Tag der Verspätung bei der Abholung der Waren eine Entschädigung in Höhe von 0,1 €/Tag/Palette, ohne Steuern, gezahlt. Diese Rechnung wird wöchentlich ausgestellt und muss innerhalb von maximal 7 Kalendertagen bezahlt werden.
Die Waren, die nicht innerhalb von 12 Wochen zurückgenommen werden, werden von AZULEV vernichtet oder kostenlos oder unentgeltlich an einen Dritten weitergegeben, ohne dass der Käufer eine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt, der alle entstandenen Kosten übernimmt, dies alles als Strafklausel, unbeschadet aller Klagen, die AZULEV wegen der Nichteinhaltung und der verursachten Schäden entsprechen können.
Im Falle einer Stornierung der Bestellung nach deren Herstellung stellt AZULEV eine Rechnung über eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Gesamtbetrags der stornierten Ware aus, die innerhalb einer Frist von höchstens 7 Kalendertagen zu zahlen ist.
12- Im Streitfall ist für beide Parteien der Gerichtshof in Castellon (Spanien) zuständig. ANLIEFERUNG: Die Waren werden im Werk übernommen und auf Risiko des Käufers verfrachtet. Fehlende Waren oder Schäden des Materials müssen direkt an den Spediteur reklamiert werden, da diese die einzigen Verantwortlichen sind.
13- Die Haftung von AZULEV kann nicht in Frage gestellt werden, wenn AZULEV durch höhere Gewalt daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung nachzukommen. Ein Fall von höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das sich seiner Kontrolle entzieht, dass vernünftigerweise nicht vorhersehbar ist und dessen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können. Ohne dass die folgende Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, gelten als höhere Gewalt Terrorismus, Krieg, Aufruhr und Revolution, Sabotage, Requisition, Beschlagnahme, Pfändung und Enteignung, Epidemien, Pandemien, klimatische Großereignisse, Naturkatastrophen wie heftige Stürme, Erdbeben, Explosionen, Brand, Brennstoffmangel, Boykott, Streik und insbesondere Transportstreiks jeglicher Art, willkürliche oder nicht willkürliche Handlungen der Behörden, Anstieg der Beschaffungskosten oder der Energiekosten, die die Produktion undurchführbar oder unrentabel machen, sowie das Vorhandensein eines Beschäftigungsregulierungsplans (ERE), auch vorübergehend (ERTE).
Im Falle höherer Gewalt wird AZULEV den Eintritt des Ereignisses so schnell wie möglich nach dessen Eintreten mitteilen. Die Erfüllung der von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen wird dann für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt, und seine Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Produkte wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ab dem Tag, an dem das Ereignis höherer Gewalt geltend gemacht wurde, ausgesetzt, verringert oder aufgehoben.